Kloten: Ein Landwirt rastet auf dem Betreibungsamt aus

Aus den Medien (15. April):

„Ein aufgebrachter Landwirt aus Kloten hat auf dem Betreibungsamt mit einem Massaker gedroht und anlässlich einer Verhaftung eine Polizeibeamtin mit einer Bierdose verletzt. […]

Es war am 3. Juni 2010, als der heute 68-jährige Landwirt auf dem Betreibungsamt in Kloten zum ersten Mal ausrastete. Er zerriss mehrere Zahlungsbefehle und schlug in seiner Wut eine Türe so stark zu, dass sie beschädigt wurde. Über drei Monate später kam es noch schlimmer. Der Bauer musste wegen einer Pfändung erneut auf dem Betreibungsamt erscheinen und verlor erneut die Beherrschung. Als sich eine Beamtin nach dem Einkommen seiner Frau erkundigte, rief er, dass es jetzt «chlöpfe» werde und schlug mit seiner Faust auf den Korpus. Dann tobte er herum und führte aus, dass er ein Gewehr holen und alle vom Betreibungsamt erschiessen werde. Er hörte erst auf, als ein Klotener Stadtpolizist eingriff und den Querulanten mit Zureden beruhigen konnte.

Polizeibeamtin verletzt
Am nächsten Tag tauchten vier Polizeibeamte am Wohnort des Landwirtes auf und wollten ihn verhaften. Er nahm gerade in der Küche das Abendessen ein, als ihn die Polizisten aufforderten mitzukommen. Da verlor er plötzlich die Beherrschung und ging mit einer halbvollen Bierdose auf eine Polizeibeamtin los. Dabei schlug er mehrfach auf sie ein und brachte ihr mit der Dose an der linken Hand eine erhebliche Verletzung bei. Danach konnten die übrigen Ordnungshüter den schreienden Rentner überwältigen und in das Gefängnis abführen. Er sollte danach über 14 Tage in Untersuchungshaft verbringen.

Teilbedingte Freiheitsstrafe in Bülach
Im Dezember 2010 wurde der nicht geständige Senior vom Bezirksgericht Bülach wegen mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Körperverletzung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Die Hälfte davon unbedingt. Das Bülacher Gericht verwies auf mehrere Vorstrafen und auf das unbeherrschte und von Wut geprägte Wesen des Kloteners.
Verteidiger Niklaus Litscher legte Berufung ein und erschien mit seinem Klienten am Freitag vor dem Zürcher Obergericht.

«Ihr könnt mich gerade hier erschiessen!»
«Ich bestreite alles von A bis Z», eröffnete der Angeschuldigte seine Verteidigungsrede. Nach weiteren zehn Minuten wurde es zum ersten Mal laut im Gerichtssaal: «Ihr könnt mich gerade hier erschiessen!», wetterte er lauthals. Worauf es Gerichtspräsident Thomas Meyer fertig brachte, den aufgebrachten Senior rechtzeitig zu bremsen, bevor er so richtig in Fahrt kam.
Danach folgte der Verteidiger, der diesmal den Vorteil hatte, ein psychiatrisches Gutachten über seinen Mandanten ins Recht zu legen. Demnach leidet der Klotener unter einer Persönlichkeitsstörung. So empfinde er jegliche Kontaktaufnahme oder Intervention von Seiten der Behörden oder Aemter als existenzbedrohend und finde darin die Rechtfertigung, gegen das erlebte und gefühlte Unrecht anzukämpfen, schrieb der Gutachter und empfahl die Anordnung einer ambulanten Psychotherapie. Der Verteidiger verlangte im Hauptantrag Freisprüche. Im Falle eines Schuldspruchs setzte er sich anstelle eines Freiheitsentzugs für eine ambulante Massnahme ein. So sei sein Klient seit der Polizeiaktion gesundheitlich schwer angeschlagen und wolle nie wieder in ein Gefängnis.

Quelle

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