Urteil für Andrea Stauffacher: 17 Monate unbedingt

Ein Artikel der Journalisten-Bullen:

„Das Bundesstrafgericht hat die 61-jährige Zürcher Linksaktivistin Andrea Stauffacher zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten verurteilt. Laut Gericht hat sie sich in zwei Fällen der Gefährdung durch Sprengstoffe schuldig gemacht.
Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte Stauffacher hauptsächlich angelastet, zwischen 2002 und 2007 fünf Sprengstoffanschläge gegen Gebäude verübt zu haben. Die Leitfigur des Revolutionären Aufbaus wurde vom Bundesstrafgericht nun lediglich in zwei dieser Fälle wegen Gefährdung durch Sprengstoffe in verbrecherischer Absicht schuldig gesprochen.

Umgebaute Silvester-Raketen

Dabei geht es um die Attacken mit umgebauten «Horror-Knall»-Raketen auf das Spanische Generalkonsulat sowie ein Gebäude der Kantonspolizei in Zürich. Schuldsprüche ergingen zudem wegen Sachbeschädigung und des Aufbewahrens von Sprengstoffen.

Freigesprochen wurde Stauffacher bezüglich der drei weiteren Sprengstoffanschläge auf ein Haus in Zürich sowie auf Gebäude des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) und der Ascom Pensionskasse in Bern. Nicht verurteilt wurde sie zudem für die von der BA erhobenen Anklagen wegen Brandstiftung und Waffenbesitz.

Zusatz zu Vorstrafen

Die unbedingte Freiheitsstrafe von 17 Monaten erfolgt als Zusatz zu früheren Urteilen des Bezirksgerichts Zürich von 2003 und 2005. Gefordert hatte die BA für die wegen Landfriedensbruch vorbestrafte Zürcher Autonomen-Ikone eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren, ihre Verteidigung verlangte einen Freispruch.

Eine mitangeklagte 46 Jahre alte Zürcherin wurde vom Gericht wegen Brandstiftung zu 14 Monaten Freiheitsstrafe bedingt verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen, im Juni 2004 das Auto eines in der Szene verhassten Polizisten angezündet zu haben. An dem Wagen entstand rund 30’000 Franken Sachschaden.

Lautstarke Sympathisanten

Stauffacher war in diesem Punkt ebenfalls angeklagt, aber nicht verurteilt worden. Wie Staatsanwalt Hansjörg Stadler erklärte, soll sich die Differenz zu seinem Strafantrag durch den Freispruch in diesem Punkt erklären. Vor einem Entscheid über einen Weiterzug ans Bundesgericht gelte es das schriftliche Urteil abzuwarten.

Bei seinem Entscheid hat sich das Bundesstrafgericht teilweise den Einwänden von Stauffachers Verteidiger Marcel Bosonnet angeschlossen, wonach gewisse Indizien nicht ausreichend seien. Nicht anerkannt wurde der Beweiswert sichergestellter DNA-Spuren.

Stauffacher wurden 6000 Franken Verfahrenskosten auferlegt, der Mitangeklagten 5000 Franken. Die Verkündung des Urteils wurde von lautstarken Protesten durch Sympathisanten im Saal begleitet. Vor dem Gerichtsgebäude wurden Petarden gezündet.

Quelle

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