Tod eines Ausschaffungshäftlings in Kloten

«Den ausgeschafftenen Personen werden oft Helme aufgesetzt und Windeln angezogen»: Ausschaffungsgefängnis beim Flughafen Kloten.

Am Mittwoch dem 17. März ist auf dem Gelände des Flughafen Kloten ein Ausschaffungshäftling gestorben, als er gewaltsam vom Transit-Gefängnis zusammen mit anderen hätte hätte in ein Flugzeug gezerrt werden sollen. Der 29-jährige Nigerianer wehrte sich schon Tage zuvor mittels Hungerstreik gegen seine Ausschaffung, und hat sich auch vor seinem Tod "massiv widersetzt".

 Bild: Transit-Gefängnis, Flughafen Kloten


Folgend ein paar Medienartikel der JurnaBullen:

Neue Züricher Zeitung

Ausschaffungshäftling am Flughafen gestorben

Nigerianer hat vor Sonderflug in die Heimat die
Nahrungsaufnahme verweigert

Nach dem Tod eines 29-jährigen Ausschaffungshäftlings am Flughafen
Zürich sind die problembeladenen Sonderflüge bis auf weiteres gestoppt
worden.

 

Am Mittwochabend ist auf dem
Flughafen Zürich ein 29-jähriger Nigerianer kurz vor der zwangsweisen
Ausschaffung in seine Heimat gestorben. Der Nigerianer hatte einige Tage
vor dem Sonderflug die Nahrungsaufnahme verweigert. Laut Kantonspolizei
versuchte er sich bis zuletzt der Ausschaffung zu widersetzen und
konnte nur unter Anwendung von Gewalt gefesselt werden. Gecharterte
Sonderflüge werden bei Ausschaffungen als letzte von vier Stufen bei
besonders renitenten Häftlingen angewendet.

Welche
Zwangsmittel bei einem Sonderflug eingesetzt werden dürfen, ist im
Zwangsanwendungsgesetz geregelt. Seit dem Erstickungstod eines
Palästinensers 1999, ebenfalls am Flughafen Zürich, ist die
Mundknebelung nicht mehr erlaubt. Nachdem 2001 im Kanton Wallis ein
nigerianischer Ausschaffungshäftling wegen lagebedingter Erstickung
starb, ist die Bauchlage bei der Fesselung untersagt. Beim aktuellen
Todesfall vom Mittwochabend wurde der Nigerianer laut Auskunft der
Kantonspolizei mit Manschetten an Händen und Füssen gefesselt. Zudem
wurde ihm zum Schutz vor Selbstverletzungen ein Kopfschutz aufgesetzt.
Die Manschetten wurden wieder gelöst, als der Ausschaffungshäftling
plötzlich gesundheitliche Probleme zeigte. Er sei von Sanitätern sofort
reanimiert worden, starb aber wenig später noch auf dem
Flughafengelände. Die genaue Todesursache wird vom Zürcher Institut für
Rechtsmedizin abgeklärt.

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Marcel Strebel, Kommunikationschef der Kantonspolizei,
bedauert den tragischen Vorfall, der alle Beteiligten sehr betroffen
mache. Bei einem Sonderflug stehen pro Ausschaffungshäftling mindestens
zwei Polizisten aus verschiedenen Korps im Einsatz. Insgesamt belaufen
sich die Kosten für eine solche Ausschaffung auf gegen 10 000 Franken.
Mit dem Charterflug nach Lagos hätten am Mittwoch 16 Nigerianer in ihre
Heimat zurückgeführt werden sollen. Nach dem Todesfall wurde der Flug
abgesagt, bis auf weiteres sind sämtliche Sonderflüge gestoppt worden.

Bei einem solchen Sonderflug wurden im vergangenen
November die mitfliegenden Polizisten in Lagos von
Ausschaffungshäftlingen attackiert, nachdem ihnen die Fesselung
abgenommen worden war. Erst nigerianische Sicherheitskräfte brachten die
Situation unter Kontrolle. Dass es mit Nigerianern gehäuft
Schwierigkeiten gibt, führt Urs von Arb, Chef Rückkehr im Bundesamt für
Migration, darauf zurück, dass es sich oft um Kleinkriminelle mit einem
schwierigen Umfeld handle. Der Verstorbene war 2005 in die Schweiz
eingereist, auf sein Asylgesuch wurde nicht eingetreten. Laut
Kantonspolizei war er wegen Drogenhandels vorbestraft.

In einer Stellungnahme fordert Amnesty International,
Zwangsausschaffungen müssten von unabhängigen Beobachtern begleitet
werden. Zudem verlangt die Menschenrechtsorganisation eine unabhängige
Untersuchung des Todesfalls. Die eingeleitete Untersuchung wird von der
Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland geführt. Nach dem Todesfall von
1999 war ein Arzt, der bei der Ausschaffung Dienst gehabt hatte, wegen
fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten
verurteilt worden.


Neue Züricher Zeitung

Fragen nach Tod von Ausschaffungshäftling

Medizinische Verantwortung im Fokus der
staatsanwaltschaftlichen Abklärungen

Wie sich die verweigerte Nahrungsaufnahme auf den
Gesundheitszustand des am Mittwoch gestorbenen Ausschaffungshäftlings
ausgewirkt hat, wird untersucht. Für die medizinische Betreuung ist der
Kanton zuständig.

 

Pikanterweise war der neue Direktor des
Bundesamts für Migration, Alain du Bois-Reymond, am Mittwochabend
zugegen, als am Flughafen Zürich ein 29-jähriger Ausschaffungshäftling
aus Nigeria tot zusammenbrach. Er habe sich ein Bild machen wollen über
Zwangsausschaffungen, erklärte du Bois-Reymond gegenüber einzelnen
Medien. In einem Fernsehinterview sagte er, nur gesunde Personen sollten
ausgeschafft werden. Trotz dem Hungerstreik gehe er davon aus, dass der
Nigerianer gesund gewesen sei. Dieser hatte seit einigen Tagen die
Nahrungsaufnahme verweigert.

Kanton Zürich zuständig

Für die Abklärungen zum aussergewöhnlichen Todesfall ist Christian
Philipp von der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland zuständig. Bis
zum Vorliegen des Berichts des Instituts für Rechtsmedizin der
Universität Zürich über die exakte Todesursache will sich der
Staatsanwalt nicht äussern. Die Abklärung der medizinischen
Verantwortlichkeit dürfte aber eine zentrale Stellung in den
Ermittlungen einnehmen.

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Koordiniert werden die sogenannten Sonderflüge, die als letzte Stufe
bei besonders renitenten Ausschaffungshäftlingen zur Anwendung kommen,
vom Bundesamt für Migration. Es sammelt die Bedürfnisse der Kantone und
organisiert die entsprechenden Flüge. Verantwortlich für die einzelnen
Ausschaffungshäftlinge bleiben aber die zuständigen Kantone. Der
verstorbene Nigerianer befand sich in der Obhut des Kantons Zürich.

Laut Auskunft von Urs von Arb, dem Chef Rückkehr im Bundesamt für
Migration, ist vorgesehen, dass die Auszuschaffenden an ihrem letzten
Standort, zumeist in einem Ausschaffungsgefängnis, medizinisch
kontrolliert werden. Im konkreten Fall handelte es sich um das
Flughafengefängnis. Informationen über medizinische Unregelmässigkeiten,
aber auch über Depressionen oder Suizidversuche werden an die
Verantwortlichen des Sonderflugs weitergeleitet. Im Flugzeug wiederum
ist neben den Polizisten aus den verschiedenen kantonalen Korps immer
auch ein Arzt dabei. Dieser wird vom Bundesamt für Migration gestellt.
Auf dem Flughafengelände selber hingegen, wo in einem Hangar die
erforderlichen Zwangsmassnahmen für den Einstieg ins Flugzeug
vorgenommen werden, ist laut von Arb keine reguläre medizinische
Versorgung vorgesehen. Als sich am Mittwochabend der Gesundheitszustand
des Nigerianers plötzlich rapide verschlechterte, wurde die Ambulanz des
Flughafens zu Hilfe gerufen.

Im Interview mit der «Aargauer Zeitung» sagte Amtsdirektor du
Bois-Reymond, er habe nicht gesehen, wie der Häftling gestorben sei,
auch habe er keine Gewalttätigkeiten feststellen können. Andere Quellen
besagen, der später Verstorbene sei wegen seines besonders lauten und
aggressiven Verhaltens von der übrigen Gruppe separiert worden. Es
wurden ihm Hand- und Fussfesseln angelegt sowie ein Kopfschutz mit einer
Art Bienennetz, wie es Imker tragen. Dieses sollte die Polizisten vor
Spuckattacken schützen.

Im vergangenen Jahr wurden laut Auskunft des Bundesamts für Migration
43 Sonderflüge mit insgesamt 360 Ausschaffungshäftlingen durchgeführt.
In diesem Jahr waren es bis anhin 5 Flüge mit insgesamt 27 Personen. Bis
die Todesursache geklärt ist, sind keine weiteren Sonderflüge geplant.
Für die Charterflüge werden verschiedene Fluggesellschaften beauftragt,
am Mittwoch war es Hello von Moritz Suter.

Letztmals zu einem Todesfall bei einer Zwangsausschaffung war es 1999
gekommen. Damals erstickte ein 27-jähriger Palästinenser, als ihm der
Mund mit einem Pflaster zugeklebt wurde. Der zuständige Arzt wurde
später wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von
drei Monaten verurteilt. Hingegen wurden drei von der Staatsanwaltschaft
ebenfalls angeklagte Polizisten aus dem Kanton Bern freigesprochen. Als
Konsequenz des damaligen Vorfalls wurde die Mundknebelung verboten.

Unabhängige Beobachter

Wie Urs von Arb erläutert, soll die Forderung verschiedener
Organisationen nach einer Anwesenheit unabhängiger Beobachter bei
Zwangsausschaffungen Anfang nächsten Jahres umgesetzt werden. Dies
geschehe aufgrund von verbindlichen Richtlinien der EU. Noch offen ist,
welche Institutionen diese Funktion wahrnehmen werden. In Frage kommen
etwa das Rote Kreuz oder kantonale Ombudsstellen.

 



Tages Anzeiger

«Der Häftling hat sich der Ausschaffung massiv widersetzt»

Der Tod eines nigerianischen Asylbewerbers auf dem Flughafen Kloten
wirft Fragen auf. Laut Denise Graf von Amnesty International gibt es
Hinweise, dass Gewalt von Seiten der Polizei im Spiel war.

Frau Graf, gestern starb ein Nigerianer bei einer
Zwangsausschaffung auf dem Flughafen Kloten. Was wissen sie über den
Vorfall?

Wir verfügen bislang nur über wenige Informationen. Uns ist bekannt,
dass der Nigerianer mehrere Tage die Nahrung verweigert hat und sich der
Ausschaffung massiv widersetzt hat. Die Polizei erklärte, die Person
habe nur mit Mühe gefesselt werden können. Das weist darauf hin, dass
Gewalt im Spiel war. Wir wissen auch nicht, ob der Verstorbene im Kanton
Zürich inhaftiert war, oder aus einem anderen Kanton zugeführt wurde.

Gibt
es konkrete Anzeichen für unverhältnismässige Gewalt von Seiten der
Polizei?

Was genau zum Tod geführt hat, wird erst die Untersuchung zeigen. Sicher
aber ist: Verweigert eine Person mehrere Tage lang die Nahrung, ist ein
stark erhöhtes Risiko für eine Gefährdung von Leib und Leben vorhanden.
Wir fragen uns, ob die Polizei ihre Vorgehensweise diesen Umständen
angepasst hat und von einem Arzt abklären liess, ob dieser Mann
überhaupt transportfähig ist.

Es ist dies bereits der dritte
Vorfall in zehn Jahren, bei dem eine Zwangsausschaffung tödlich endet.
Nimmt die Schweiz die Gefährdung von Menschenleben in Kauf?

Ja, in gewissem Sinne schon. In den beiden früheren Fällen haben die
Untersuchungen Fehler auf Seiten der Polizei ans Tageslicht gefördert.
Die damals eingeleiteten Massnahmen des Bundes konnten jedoch nicht
verhindern, dass es jetzt wieder zu einem Todesfall gekommen ist. Für
uns zeigt das, dass das Risiko bei Zwangsausschaffungen zu gross ist.

Wie
muss man sich eine Zwangsausschaffung konkret vorstellen?

Aufgrund von Aussagen von Häftlingen wissen wir, dass die Polizei häufig
mitten in der Nacht die Zelle des Häftlings stürmt, zum Teil auch
vermummt. Die Häftlinge werden aus den Betten gerissen, an Füssen und
Händen gefesselt und abtransportiert. Im Flugzeug werden sie bis zu
ihrer Ankunft im Heimatflughafen an ihren Sitz gefesselt. Den
ausgeschafftenen Personen werden während des Flugs oft Helme aufgesetzt
und es wurde uns sogar berichtet, dass ihnen Windeln angezogen wurden.
Auch erreichte uns eine unbestätigte Meldungen, die auf eine in der
Schweiz verbotene Verabreichung von Medikamenten schliessen lässt. Ein
Häftlinge beklagte, dass sie sich nach Einnahme des Essens lahm und
kraftlos gefühlt hätten.

Sind die Polizisten nicht gut genug
ausgebildet?

Man hat beschlossen, bei den Zwangsausschaffungen mittlere Polizeikader
einzusetzen. Es ist davon auszugehen, dass diese Polizisten
grundsätzlich über die notwendige Ausbildung verfügen. Wir haben aber
auch den Eindruck erhalten, dass in gewissen Korps die Deeskalation im
alltäglichen Training zu wenig Gewicht erhält.

Sie fordern nun
eine Untersuchung der Vorfälle durch eine unabhängige Instanz. Trauen
Sie der Zürcher Staatsanwaltschaft nicht?

Das nicht. Aber wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich die Anwälte
der Opfer darüber beklagt haben, dass die Ermittlungen der
Justizbehörden gegenüber der Polizeikräfte zu oberflächlich waren und
die Verfahren verschleppt wurden. Die Verteidigung musste immer wieder
nachhaken, ihre Arbeit war sehr schwierig. Wir verlangen nun, dass die
Angehörigen der Opfer informiert werden, diese als Zivilpartei
zugelassen werden und einen Anwalt erhalten.

Wurde die
Schuldfrage in den vorangegangenen Fällen ihrer Ansicht nach restlos
geklärt?

In einem Gerichtsverfahren im Kanton Wallis wurden die Polizisten
freigesprochen mit der Begründung, sie hätten nicht wissen können, dass
die von ihnen gewählte Art von Gewaltanwendung zum Tod führen konnte.
Die Familie der Opfer wartet heute noch auf Entschädigung. Das ist
unhaltbar.

Der Bund hat nun solche Sonderflüge zur
Zwangsausschaffung sistiert. Wie beurteilen Sie die Reaktion der
Bundesbehörden?

Wir begrüssen sie. Aber wir sind der Auffassung, dass es künftig
unabhängige Beobachter braucht, die solche Zwangsausschaffungen
begleiten. Das haben Amnesty International wie auch die Hilfswerke immer wieder betont. Nach dem
jüngsten Todesfall erwarten wir, dass diese Forderung nun auch
umgesetzt wird.

 

 

 

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